Pflegeeinrichtungen, Seniorenresidenzen und ambulante Pflegedienste können mit Zuschuss der Pflegekasse zusätzliche Seniorenbegleiter/Alltagsbegleiter für demenzkranke Bewohner einstellen, damit diese in enger Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal die Betreuungs- und Lebensqualität der Bewohner verbessern. Diese Betreuung wurde durch das erste Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2015 noch verbessert und schließt nun alle pflegebedürftigen Personen ein, so dass ein großer Bedarf an weiteren Betreuungskräften besteht.
Betreuungskräfte sollen den Bewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen Sicherheit, Geborgenheit und Wohlbefinden vermitteln. Außerdem begleiten und unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung sowie bei der Gestaltung von freier Zeit.
Dies können Begleitungen zum Arzt, Einkauf oder ein Spaziergang sein. Begleitungskräfte unterstützen Gruppenangebote, wie Brett-, Karten- und Gedächtnisspiele, Singen und Musizieren, kreatives Gestalten, Aktivitäten zur Erinnerungspflege sowie Bewegungs- und Gymnastikangebote.
Bei diesen Aktivierungs- und Beschäftigungsangeboten können Bewohner ihre verbliebenen Fertigkeiten einbringen, Lebensfreude erfahren und an einer sozialen Interaktion teilhaben.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen bereiten wir Sie auf diese vielfältige und verantwortungsvolle Aufgabe fachkundig und kompetent vor.
Aktuelle Informationen:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 28. Dezember 2016 die geänderte Betreuungskräfte-Richtlinie mit Auflagen genehmigt. Das Sozialgesetzbuch XI wurde überarbeitet und neu strukturiert. Die Inhalte des alten § 87b Abs. 3 SGB XI wurde in zweit Paragraphen aufgeteilt. Der §53c SGB XI regelt die Qualifizierung der Betreuungskräfte. In § 43b SGB XI werden die Ansprüche der Pflegeempfänger in stationären Pflegeeinrichtungen geregelt. Die aktualisierte Richtlinie ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
In der Betreuungskräfte-Richtlinie selbst wurden lediglich Konkretisierungen vorgenommen. An der Qualifikation zur Betreuungskraft und an den jährlichen Fortbildungen/Nachschulungen und ihren Anforderungen hat sich nichts geändert.
Sofern Betreuungskräfte auf der Grundlage früherer Fassungen der Betreuungskräfte-RL (§87b Abs. 3 SGB XI) qualifiziert sind, gelten die Qualifikationsanforderungen nach § 4 Abs. 3 als erfüllt.
Beginn: | 14.01.2019 10.04.2019 | Ende: | 17.04.2019 (Teilzeit) 19.07.2019 (Teilzeit) |
Dauer: | 3 Monate (Teilzeit) 2 Monate (Vollzeit) | Unterrichtszeiten: | 8:30 bis 12:45 Uhr 8:30 bis 16:00 Uhr |
Inhalt
In dieser Qualifizierung werden Sie von uns auf die typischen Aufgaben im Alltag eines Seniorenbegleiters vorbereitet. Der theoretische Unterricht wird mit Praxis in Form eines Praktikums ergänzt. Unser zertifiziertes Konzept basiert auf der vom GKV-Spitzenverband definierten Richtlinie zum § 53c SGB XI.
Die Betreuung von u.a. psychisch kranken und dementen Personen ist eine komplexe Aufgabe. Neben einer positiven Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen und dem Wunsch zu unterstützen, bedarf es umfassender Fachkenntnisse sowie professioneller Fertigkeiten. So ist neben der Vermittlung der für Sie notwendigen Fachkunde, das primäre Ziel dieser Qualifizierung die Schulung Ihrer Wahrnehmung und Bewusstheit für den Alltag von Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, wie z.B. demenzkrankten Personen.
Es werden u.a. folgende Themen geschult:
- Pflegelandschaft und die gesellschaftliche Situation älterer Menschen
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Demenz und andere psychische Erkrankungen wie Depression, Delir, Angst
- Grundkenntnisse alterstypischer somatischer Krankheitsbilder
- Grundkenntnisse der Pflege mit Bezug zur Tätigkeit, Pflegeprozess u. -planung, Pflegedokumentation
- Grundlagen Kommunikation und Gesprächsführung mit Erkrankten
- Zusammenarbeit mit Kollegen und Angehörigen
- Validation: Einführung und Vertiefung
- Wahrnehmung und Wohlbefinden
- Biografiearbeit
- Beschäftigungs- und Aktivierungsangebote
- Umgang mit Sterben und Tod
- Ernährungslehre und Hauswirtschaft
- Erste-Hilfe-Kurs
- Selbstpflege und Gesundheitsmanagement
Ablauf
Der Kurs besteht aus drei Modulen:
- Basiskurs mit 140 Unterrichtsstunden, es folgt ein
- 90 Stunden umfassendes Praktikum und anschließend der
- Aufbaukurs mit 100 Unterrichtsstunden.
Teilnahmevoraussetzungen
- Interesse daran, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu betreuen
- Zweiwöchiges Orientierungspraktikum (mind. 40 Stunden), alternativ Erfahrungen im betreuenden Dienst
- Ausführliches Beratungsgespräch
Ansprechpartner/-in: | Frau Birte Klipp | Tel. 0511 64 66 33-80Mail birte.klipp@leb.de |
LEB Bildungszentrum Hannover Plathnerstraße 3 A 30175 Hannover | Tel. 0511 646633-0Fax 0511 646633-19 |